Gefährdungsbeurteilung

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Verordnungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung) schreiben eine Gefährdungsbeurteilung zwingend vor
  2. Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich unter anderem die vom Unternehmer zu ergreifenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes ab

Meine Unterstützung

  1. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zusammen mit Ihren Mitarbeitern
  2. Systematische Vorgehensweise bei der Ermittlung der Gefährdungen
  3. Berücksichtigung der geltenden Verordnungen und technischen Regeln
  4. Festlegen der erforderlichen Maßnahmen und Dokumentation

Ihr Vorteil

  1. Erfüllung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen
  2. Keine Probleme bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörde
  3. Haftungsrisiko wird minimiert