Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Verordnungen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung) schreiben eine Gefährdungsbeurteilung zwingend vor
- Aus der Gefährdungsbeurteilung leiten sich unter anderem die vom Unternehmer zu ergreifenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes ab
Meine Unterstützung
- Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zusammen mit Ihren Mitarbeitern
- Systematische Vorgehensweise bei der Ermittlung der Gefährdungen
- Berücksichtigung der geltenden Verordnungen und technischen Regeln
- Festlegen der erforderlichen Maßnahmen und Dokumentation
Ihr Vorteil
- Erfüllung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz und Verordnungen
- Keine Probleme bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörde
- Haftungsrisiko wird minimiert