Sicherheitstechnische Betreuung

  1. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt vom Arbeitgeber umfangreiche Maßnahmen
  2. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert die schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  3. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde und die Unfallversicherungsträger kontrollieren die Umsetzung dieser Forderung

Meine Unterstützung

  1. Sicherheitstechnische Betreuung entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  2. Begehung der Arbeitsbereiche und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  3. Erfüllung der Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  4. Optimierung von Arbeitsverfahren und Betriebsabläufen sowie Beratung bei Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
  5. Erstellen von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Mitarbeiter
  6. Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Behörden
  7. Erstellung der erforderlichen Dokumentation

Ihr Vorteil

  1. Entlastung Ihrer Mitarbeiter
  2. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
  3. Keine Probleme bei Kontrollen