Sicherheitstechnische Betreuung
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt vom Arbeitgeber umfangreiche Maßnahmen
- Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) fordert die schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Die zuständige Arbeitsschutzbehörde und die Unfallversicherungsträger kontrollieren die Umsetzung dieser Forderung
Meine Unterstützung
- Sicherheitstechnische Betreuung entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Begehung der Arbeitsbereiche und Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
- Erfüllung der Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Optimierung von Arbeitsverfahren und Betriebsabläufen sowie Beratung bei Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Erstellen von Betriebsanweisungen und Unterweisung der Mitarbeiter
- Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Behörden
- Erstellung der erforderlichen Dokumentation
Ihr Vorteil
- Entlastung Ihrer Mitarbeiter
- Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
- Keine Probleme bei Kontrollen