Organisation Arbeitsschutz
- Der Arbeitgeber muss nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für eine geeignete Organisation sorgen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sicherzustellen
- Die zuständige Arbeitsschutzbehörde und die Unfallversicherungsträger kontrollieren die Umsetzung dieser Forderung
Meine Unterstützung
- Aufbau einer systematisch aufgebauten, gut funktionierenden, innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation
- Klare Regelung bzgl. Verantwortung, Aufgabenübertragung und Qualifikation
- Erfüllen der Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Organisation von Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, arbeitsmedizinischer Vorsorge etc
Ihr Vorteil
- Systematischer und gut organisierter Arbeitsschutz macht sich bezahlt
- Die Arbeitsschutzvorschriften werden eingehalten
- Keine Probleme bei Kontrollen der Arbeitsschutzbehörde oder des Unfallversicherungsträgers